Bürgerarbeit

Was ist Bürgerarbeit und wie wird sie bewertet? Eine kleine subjektive Sammlung von Hintergrundinformationen:

Das Konzept ‚Bürgerarbeit‘ ist ein Modellprojekt zur „Integration“ von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Es wurde 2010 initiiert und läuft bis Ende des Jahres 2014. Ausführliche Informationen zur Entstehung und Konzeption des Projekts finden sich im Wikipedia-Artikel: Bürgerarbeit.

Die Maßnahme, die sich an erwerbsfähige ALG II-Bezieher*innen richtet, besteht aus zwei Phasen: der „Aktivierungsphase“ und der „Beschäftigungsphase“.

Die erste Phase der Aktivierung erstreckt sich über 6 Monate. Mittels Beratungen, Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten, sowie Qualifizierungsprogrammen sollen erwerbsfähige Arbeitslose in dieser Zeit in den ersten Arbeitsmarkt intergiert werden.

Menschen, die nach diesen 6 Monaten nicht vermittelt wurden, können anschließend in der sog. „Beschäftigungsphase“  auf Bürgerarbeitsplätze verteilt und dort bis zu 36 Monate beschäftigt werden. Als Bürgerarbeit gelten gemeinnützige Tätigkeiten, welche als ‚zusätzlich‘ bewertet werden und nicht durch den 1. Arbeitsmarkt abgedeckt werden. (Mehr zur Darstellung des Projekts durch das Bundesministerium für Soziales und Arbeit findet sich hier).

Wird eine Bürgerarbeitsplatz abgelehnt, kann das ALG II (Hartz-IV) für die betreffende Person gekürzt werden.

Im Gegensatz zu 1-€-Jobs ist die Bürgerarbeit sozialversicherungspflichtig. Die Bürgerarbeiter*innen sind dadurch jedoch nicht arbeitslosenversichert und haben also auf Grundlage ihrer Bürgerarbeit kein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Bei erneuter Arbeitslosigkeit haben sie nach wie vor nur Anrecht auf Hartz-IV.

Bürgerarbeiter*innen können 30h oder 20h pro Woche arbeiten. 30h werden mit 1.080€ und 20h mit 720€ entlöhnt. Von diesem Geld müssen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bezahlt werden. Dies führt zu einem Stundenlohn von ca. 6,92 (laut W. Adamy, Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik des DGB-Bundesvorstands) – 7,15 € brutto (laut Arbeitsmappe Bürgerarbeit des hessischen Landesverband der Linken), welcher somit deutlich unter den gewerkschaftlichen Mindestlohnforderungen liegt.

Da für Bürgerarbeiter*innen nicht mehr das ALG II als Grundlage der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird, sondern der höhere Bürgergeldsatz, steigen die Zuzahlungen für die gesetzliche Krankenversicherung i.d.R. auf das Doppelte. Außerdem sind die Büergerarbeiter*innen nicht mehr von GEZ Gebühren befreit.

Nach Berechnungen der Linken, liegt das Einkommen eines/eine*r Bürgerarbeiter*in um ca. 260€ über dem ALG II.

Zur Einschätzung solcher Beschäftigungsformen:

In seiner Arbeitsmappe Bürgerarbeit weist der Landesverband Hessen der Partei “Die Linke” darauf hin, dass Bürgerarbeit lediglich als Möglichkeit diene den Hartz-IV-Satz aufzustocken, anstatt die Abhängigkeit vom Arbeitslosengeld zu überwinden. Darüberhinaus macht er auf die Gefahr aufmerksam, dass Bürgerarbeit “reguläre Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst als auch im privatwirtschaftlichen Sektor” gefährden könne, wenn Bürgerarbeit auch in diesen Bereichen eingeführt werden könnte.

“Bürgerarbeit trägt zur Erosion des Öffentlichen Dienstes bei und ermöglicht eine Spirale des Lohndumpings” (S.5).

Darüber hinaus listet der Landesverband folgende Kritikpunkte am Konzept Bürgerarbeit auf.

(Zitat:)

  • Dass Bürgerarbeit keine regulären Jobs verdrängt, ist faktisch ausgeschlossen. Es gibt keineArbeitsstellen, die „zusätzlich“ sind. Es gibt höchstens Arbeitsstellen, die nicht regulär besetzt werden, weil man dafür nichts zahlen will. Hier gilt die gleiche Kritik, wie bei den 1-Euro-Jobs: Bürgerarbeit führt zu Lohndumping im öffentlichen Sektor und vernichtet Arbeitsplätze.
  • Bürgerarbeit ist nicht freiwillig: sie ist Zwangsarbeit und führt zu neuer Reglementierung und Überwachung der Betroffenen.
  • Bürgerarbeiter/innen erwerben keine besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Durch das extreme Auswahlverfahren nach der Aktivierung, bekommen nur die Menschen, die ohnehin am leichtesten zu vermitteln gewesen wären, eine „Chance“ auf Bürgerarbeit.
  • Die Möglichkeit, dass ein potentieller Arbeitgeber mit Bürgerarbeit überzeugt wird, eine Einstellung vorzunehmen, wird insgesamt wieder zunichte gemacht, wenn reguläre Arbeitsplätze vernichtet und die Beschäftigten verdrängt werden.
  • Ein weiteres Problem sind die niedrigen Zahlungen an die Sozialversicherungen. Dies gilt für alle Jobs im Niedriglohnsektor. Eine Folge ist z.B. Armut im Alter.
  • Mit Bürgerarbeit wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Die Betroffenen fallen nach Beendigung zurück in Hartz IV.
  • Bürgerarbeit ist ein Angriff auf den öffentlichen Sektor. Dieser war bisher zu einem großen Teil dem Zugriff des Kapitals entzogen. Durch Privatisierungen versucht man schon länger, den „Markt“ zu kapitalisieren. Jetzt wird versucht, Tarife auszuhebeln und Lohndumping durchzudrücken.
  • […]
  • Allgemein: Niedriglöhne dienen dem Export. [Der deutsche] Exportüberschuss bedeutet gleichzeitig einen Importüberschuss für die Abnehmer [deutscher] Produkte. Diese Länder müssen den Importüberschuss finanzieren, z.B. durch Kredite. Was dabei herauskommt, sehen wir in Griechenland, Portugal… (S. 4)

(Zitat Ende)

Mehr zum Thema, sowie konkrete Bezüge zu Offenbach siehe Quartiersmanagement OF und Arbeitsgelegenheiten für Hartz IV Empfänger*innen.


Weitere Infos:

DGB Newsletter ‚Arbeitsmarkt aktuell‘: Bürgerarbeit – öffentlich geförderte Beschäftigung oder Pflichtarbeit?

Hartz-IV-Netzwerk Essen zur Studie Evaluation von Bürgerarbeit des Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. und des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik.

„Projekt Daumenschraube“, Artikel in ‚Der Freitag‘ mit Überlegungen zu Workfare Konzepten und die Bedeutung von Programmen wie Job-Perspektive-Plus und Bürgerarbeit.

Bürgerarbeit statt Ein-Euro-Jobs„, kurzer Artikel in der Frankfurter Rundschau zur Einführung von Bürgerarbeit in Offenbach.

Essay von Ramón Reichert „‚Volunteering‘ und ‚Bürgerarbeit‘ in Gemeinwohl-Konzepten. Überlegungen zur unbezahlten Arbeit“; in dem er u.a. auf die auf Ulrich Beck zurückgehende Konzeption von ‚Bürgerarbeit‘ eingeht, welche u.a.  das Konzept der Bayerisch-Sächsichen Zukunftskommission 1996/1997 beeinflusste und teilweise in der aktuellen Praxis der Bürgerarbeit nachhallt.